Eigenheim

Kauf der eigenen Immobilie

Jeder darf seine eigene Immobile aus der Zwangsversteigerung heraus kaufen, was durchaus auch Sinn macht, wenn man sein Eigentum erhalten will. Aufgepasst, dies sollte jedoch nur unter fachlicher Anleitung geschehen, da hier schon kleine Vertragsfehler dazu führen können, dass der Rückkauf nicht gelingt.


Durch unser Netzwerk stehen Partner bereit, die den Rückerwerb jeder Immobilie sichern können.Der ehemalige Eigentümer kann dann seine Immobile in monatlichen angemessenen raten zurückkaufen.

Über diese Art des Mietkaufs, kann die monatliche Rate an die finanzielle Situation des ehemaligen Eigentümers angepasst werden.

Aber auch andere Vorteile greifen bei dieser Art des Rückkaufes:

- Es kann von vornherein eine Laufzeit vereinbahrt werden, wann die Immobilie wieder in den Besitz des ehemaligen Eigentümers zurückgeht.
- Der Investor, sowie der ehemalige Eigentümer haben eine Grundbuchsicherheit über die Immobilie.
- Gegenüber einer herkömmlichen Bankfinanzierung ist schon bei Vertragsabschluss bekannt wieviel insgesamt an den Investor gezahlt wird.

Beispiel:
Es werden 200.000.-€ bei einer Bank Finanziert. Mit Zinsen werden dann im Laufe von 30 Jahren 400.000.-€ zurückgezahlt. Beim Ratenkauf wird von vorn herein zum Beispiel ein Betrag von 280.000.-€ vereinbarht und nur dieser wird auch bezahlt.

- Der Vertrag kann vor Ablauf auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung aufgelöst werden.


Für diese Partner ist der Zeitfaktor jedoch entscheidend. Es müssen mindestens noch 3 Monate verbeliben bis der Zwangsversteigerungstermin stattfindet. Nur diese Objekte können gekauft werden.